Zu Halloween: Das Gruselkabinett der GKV-Reform
Ab Januar 2027 zahlen gesetzlich Versicherte mehr aus eigener Tasche: bis zu 15 € pro Packung, mehr für Physiotherapie und zehn Prozentpunkte weniger Zuschuss beim Zahnersatz. Auch Arbeitgeber zahlen mehr, etwa für Minijobs. Für Sie als Makler ist das ein Anlass, Firmenkunden eine bKV anzubieten, die Zuzahlungen und Zahnkosten der Belegschaft auffängt.
Willkommen im Gruselkabinett
Im Newsletter haben Sie die Zahlen kurz gesehen. Hier steht, was hinter ihnen steckt: was das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ab Januar 2027 für die Belegschaft Ihrer Firmenkunden und für die Unternehmer selbst ändert, in Euro gerechnet. Und wie Sie daraus ein Gespräch über die betriebliche Krankenversicherung (bKV) machen, ohne zu übertreiben.
Der Anlass ist ernst. Die Ausgaben der Kassen stiegen zuletzt um knapp 8 Prozent im Jahr, doppelt so schnell wie in den 2010er Jahren. Für 2027 rechnet das Gesundheitsministerium mit einer Lücke von rund 19 Milliarden Euro, bis 2030 mit rund 44 Milliarden. Ohne Reform läge der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2027 bei 3,8 Prozent. Der Bundestag hat das Gesetz am 10. Juli 2026 beschlossen, die meisten Regeln gelten ab 1. Januar 2027.
Rund 70 Prozent der Entlastung sollen im Jahr 2030 Kliniken, Praxen und andere Leistungserbringer tragen. Den Rest spüren Versicherte und Arbeitgeber direkt: an der Apothekenkasse, beim Zahnarzt, auf der Gehaltsabrechnung. Für Sie ist das ein Gesprächsanlass, der nicht nach Verkauf klingt, denn Ihre Kunden hören ab Januar in der eigenen Kaffeeküche davon. Fünf Räume, jeder mit dem Argument, das ihn entschärft.
Raum 1: Die Apotheke des Grauens
Bis 15 € pro Packung zahlen Versicherte ab 2027 in der Apotheke zu, bisher höchstens 10 €. Die Mindestzuzahlung steigt von 5 auf 7,50 €.
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Die Zuzahlungen waren seit 2004 unverändert. Jetzt steigen Mindest- und Höchstbetrag auf einen Schlag um 50 Prozent: Fällig werden weiter 10 Prozent des Preises, aber mindestens 7,50 und höchstens 15 €. Kostet die Packung zwischen 7,50 und 50 €, sind das 2,50 € mehr, ab 150 € sind es 5 € mehr. Zwischen 75 und 100 € ändert sich nichts.
Ein Beispiel für das Gespräch: Ein Mitarbeiter mit Bluthochdruck und Schilddrüse holt jeden Monat zwei Packungen, die je höchstens 50 € kosten. Bisher zahlte er dafür 120 € im Jahr, ab 2027 sind es 180 €.
Nach oben gibt es eine Grenze: Niemand zahlt mehr als 2 Prozent seines Haushaltsbruttos im Jahr zu, chronisch Kranke 1 Prozent. Das schützt vor dem Ruin, aber nicht vor dem Ärger. Bis die Grenze erreicht ist, zahlen die Beschäftigten jede Zuzahlung selbst und müssen die Befreiung bei der Kasse beantragen. Sagen Sie das Ihrem Kunden ruhig dazu, es macht Sie glaubwürdig.
So entschärfen Sie den Raum: Ein bKV-Budgettarif gibt jeder Person einen festen Betrag pro Jahr, den sie selbst einsetzt. Je nach Tarif zählen dazu Zuzahlungen für Arzneimittel, Brille, Zahnreinigung oder Vorsorge. Für die Belegschaft ist das die Leistung, die sie am häufigsten in der Hand hat, und damit die, über die im Betrieb geredet wird.
Raum 2: Der Zahnarztstuhl
50 statt 60 Prozent der Regelversorgung zahlt die Kasse ab 2027 beim Zahnersatz. Mit Bonusheft sinkt der Zuschuss von 70 auf 60 Prozent nach fünf Jahren und von 75 auf 65 Prozent nach zehn Jahren.
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Die Regelversorgung ist die einfachste Lösung, die medizinisch ausreicht, etwa eine Metallkrone. Angenommen, sie kostet 1.000 €: Dann zahlt die Kasse künftig 500 € statt 600 €. Auch wer zehn Jahre lang jede Vorsorge wahrgenommen hat, bekommt nur noch 650 € statt 750 €. Die Beschäftigten zahlen also 100 € mehr pro 1.000 € Regelversorgung. Wählen sie ein Implantat oder eine Keramikkrone, tragen sie den Unterschied zur Regelversorgung ohnehin selbst. Dort geht es schnell um vierstellige Beträge.
Für Versicherte mit niedrigem Einkommen bleibt die Härtefallregelung: Sie erhalten die Regelversorgung weiter vollständig erstattet. Wer knapp darüber liegt, trägt die volle Mehrbelastung. Fachverbände warnen, dass manche den Zahnersatz deshalb aufschieben.
So entschärfen Sie den Raum: Ein Zahntarif erhöht die Erstattung bei Zahnersatz und oft auch bei Zahnbehandlung und Prophylaxe. Klären Sie mit dem Kunden Wartezeiten und ob schon begonnene Behandlungen versichert sind.
Tipp zum Weitergeben: Was die Kasse vor dem 1. Januar 2027 bewilligt, läuft zum alten, höheren Zuschuss. Ein Hinweis des Arbeitgebers an die Belegschaft im November, den Heil- und Kostenplan rechtzeitig einzureichen, damit die Kasse ihn noch 2026 bewilligt, kostet nichts und lässt ihn sofort gut dastehen.
Raum 3: Die Folterbank
10 Prozent der Kosten plus 15 € pro Verordnung zahlen Versicherte ab 2027 für Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie. Bisher waren es 10 Prozent plus 10 €.
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Pro Verordnung sind das 5 € mehr. Angenommen, eine Verordnung mit sechs Terminen Krankengymnastik kostet 150 €: Dann zahlt die Mitarbeiterin künftig 30 statt 25 €. Klein wirkt das nur, solange es bei einer Verordnung bleibt. Wer nach einem Bandscheibenvorfall ein halbes Jahr in Behandlung ist, sammelt schnell sechs oder acht Verordnungen.
Teurer werden können auch Hilfsmittel. Der GKV-Spitzenverband setzt dafür künftig Festbeträge am unteren Preisdrittel fest. Wer ein besseres Produkt braucht oder will, zahlt den Rest dazu.
Neu ist ab 2028 eine Teilkrankschreibung für Erkrankungen, die voraussichtlich länger als vier Wochen dauern. Die Ärztin kann dann eine Arbeitsfähigkeit von 25, 50 oder 75 Prozent feststellen, wenn Beschäftigte und Arbeitgeber zustimmen. Antwortet der Arbeitgeber nicht binnen sieben Tagen, gilt die volle Krankschreibung. Für Kunden mit körperlicher Arbeit, im Handwerk, in der Pflege oder in der Logistik, wird damit die Frage wichtiger, wie schnell jemand nach einer Verletzung wieder auf die Beine kommt.
So entschärfen Sie den Raum: Budgettarife decken je nach Tarif auch Heilmittel wie Physiotherapie und Zuzahlungen für Hilfsmittel ab. Manche bKV-Tarife vermitteln zusätzlich schnellere Facharzttermine. Für einen Handwerksbetrieb sind kürzere Ausfallzeiten oft das stärkere Argument als jede Erstattung.
Raum 4: Der Geist, der bleibt
2,9 Prozent Zusatzbeitrag erwartet der Schätzerkreis für 2027 im Schnitt. Seit 2022 hat sich der Wert mehr als verdoppelt. Jede Kasse legt ihren Satz selbst fest, und Arbeitgeber und Beschäftigte teilen ihn sich.
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Die Reform hält den Durchschnitt nur stabil, sie senkt ihn nicht. Dazu kommen drei Posten, die direkt auf der Gehaltsabrechnung landen. Die ersten beiden treffen Ihren Kunden selbst:
- Minijobs: Der pauschale Krankenversicherungsbeitrag für gewerbliche Minijobs steigt von 13 Prozent auf den allgemeinen Satz von 14,6 Prozent plus durchschnittlichen Zusatzbeitrag, voraussichtlich 17,5 Prozent. Bei einem Minijob mit 600 € im Monat sind das 27 € mehr im Monat, 324 € im Jahr pro Minijobber.
- Gutverdiener: Die Beitragsbemessungsgrenze steigt 2027 einmalig um 300 € im Monat zusätzlich. Wer darüber verdient, zahlt bis zu rund 26 € im Monat mehr zur Krankenversicherung, und der Arbeitgeber zahlt den gleichen Anteil noch einmal.
- Ehepartner: Ab 2028 ist der Ehe- oder Lebenspartner nur noch beitragsfrei mitversichert, wenn ein Kind unter 12 oder ein Kind mit Behinderung, das sich nicht selbst unterhalten kann, im Haushalt lebt, der Partner einen Angehörigen ab Pflegegrad 2 pflegt, selbst mindestens Pflegegrad 3 oder einen Grad der Behinderung ab 60 hat, eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht oder das Rentenalter erreicht hat. Sonst zahlt das Mitglied einen Zuschlag von 2,5 Prozent seines Einkommens, und zwar selbst. Bei 3.500 € brutto sind das 87,50 € im Monat, 1.050 € im Jahr.
So entschärfen Sie den Raum: Am Beitrag zur Kasse ändert eine bKV nichts, und das sollten Sie auch nicht versprechen. Sie setzt dort an, wo den Beschäftigten netto Geld fehlt: Bis 50 € im Monat ist der Beitrag als Sachbezug frei von Steuer und Sozialabgaben. Von einer Gehaltserhöhung um denselben Betrag gehen dagegen Lohnsteuer und Sozialabgaben ab. Prüfen Sie mit dem Kunden, ob die Freigrenze schon durch Tank- oder Essensgutscheine belegt ist, denn sie gilt für alle Sachbezüge zusammen.
Raum 5: Der leere Keller
Rund 60.600 Unternehmen zahlten Ende 2025 ihren Beschäftigten eine betriebliche Kranken- oder Pflegeversicherung komplett selbst, 16 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Über 2,8 Millionen Menschen waren so versichert, zählt der Verband der Privaten Krankenversicherung.
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Nach einer Civey-Umfrage vom Januar 2026, die der PKV-Verband zitiert, ist jedem vierten Beschäftigten eine bKV wichtiger als eine Gehaltserhöhung, unter den 18- bis 29-Jährigen sind es noch mehr.
Gleichzeitig schrumpft die Zahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter. Laut Wirtschaftsministerium, zitiert vom PKV-Verband, sinkt sie in den nächsten zehn Jahren um 3,9 Millionen. Wenn die Reform ab Januar in jeder Apotheke und jeder Zahnarztpraxis zu spüren ist, fällt auf, welcher Arbeitgeber etwas dagegen tut.
So entschärfen Sie den Raum: Eine bKV lässt sich in der Regel ohne Gesundheitsprüfung für die ganze Belegschaft einrichten. Viele Tarife erlauben es Beschäftigten, Partner und Kinder auf eigene Kosten mitzuversichern. Für Ihren Kunden ist das ein Vorteil im Wettbewerb um Fachkräfte, für Sie ein Vertrag, der mit der Belegschaft wächst.
Ihr Weg aus dem Gruselkabinett
- Mit dem Betrieb anfangen, nicht mit dem Tarif. Fragen Sie, wie viele Minijobber, Gutverdiener und Beschäftigte mit körperlicher Arbeit der Kunde hat. Bei Minijobs und über der Bemessungsgrenze wird die Reform für den Arbeitgeber selbst teurer. Das öffnet die Tür auch bei Kunden, die sagen: „Das betrifft nur meine Leute.“
- Mit dem Termin arbeiten. Der alte Zuschuss für Zahnersatz gilt nur für Pläne, die bis 31. Dezember 2026 bewilligt sind. Ein Hinweis an die Belegschaft im November ist ein konkreter Dienst, mit dem der Arbeitgeber sofort gut dasteht.
- Netto rechnen. Der Einwand „zu teuer“ verliert an Gewicht, wenn Sie 50 € Sachbezug, die netto ankommen, gegen eine Gehaltserhöhung stellen, von der Steuer und Abgaben abgehen.
- 2028 schon mitdenken. Der Zuschlag für mitversicherte Ehepartner trifft viele Familien mit älteren Kindern. Das ist das nächste Gespräch.
- Nicht übertreiben. Den Zusatzbeitrag und den Ehepartner-Zuschlag fängt keine bKV auf. Wer das ehrlich sagt, wird bei den Leistungen, die sie wirklich bringt, ernst genommen.
Häufige Fragen
Quellen
- Bundesgesetzblatt: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 228) ↗
- Bundesministerium für Gesundheit: FAQ zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ↗
- Deutscher Bundestag: GKV-Finanzreform verabschiedet ↗
- Der Paritätische: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet ↗
- zm-online: Krankenkassenreform verteuert Zahnersatz ↗
- Bundesamt für Soziale Sicherung: GKV-Schätzerkreis schätzt die Rahmenbedingungen für 2026 und 2027 ↗
- mkk – meine krankenkasse: GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz beschlossen: Das ändert sich für Arbeitgeber ↗
- Bundesministerium der Justiz: Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, § 61 Zuzahlungen ↗
- Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz, § 8 Einnahmen (Sachbezugsfreigrenze 50 €) ↗
- Bundesministerium der Justiz: Sozialversicherungsentgeltverordnung, § 1 (lohnsteuerfreie Einnahmen sind beitragsfrei) ↗
- PKV-Verband: Betriebliche Krankenversicherung ↗